AGB
1.1 Diese Liefer- und
Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren
Käufern. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäfte mit dem Käufer.
Alle
unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
aufgrund nachfolgender Bedingungen. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers
oder des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen
Vertragsabschluss schriftlich anerkennen.
1.2 Vertreter oder Beauftragte
besitzen keine Abschlussvollmacht, mit ihnen getroffene Vereinbarungen werden
erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
1.3 Der Vertrag kommt erst durch
unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung oder die
Leistung durchgeführt, ohne dass dem Auftraggeber eine Bestätigung zugeht, so
kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung oder der Leistung unter
diesen Geschäftsbedingungen zustande.
1.4 Die in unseren Prospekten und
sonstigen Unterlagen genannten Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen und
sonstigen Angaben sind unverbindlich. Es gelten nur schriftlich bestätigte
Eigenschaften der Produkte. Änderungen in Form, Farbe, Konstruktion und technischer Ausführung behalten wir uns vor.
2. Angebote,
Preise, Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche Angebote und
Preislisten sind Euro-Angaben, freibleibend, unverbindlich und zuzüglich
Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
2.2 Die Preise gelten ab Werk
zuzüglich Verpackung, Zoll, Versicherung, Versandkosten und Mehrwertsteuer. Wenn
nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart, handelt es sich um reine
Lieferpreise.
2.3 Mündliche Nebenabsprachen und
Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere
schriftliche Bestätigung.
3.1 Lieferfristen und Termine
gelten, sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als
verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit Zugang unserer
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller für die Fertigung
relevanten Ausführungsdetails.
3.2 Erwächst dem Auftraggeber
wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung oder Nichtlieferung
ein Schaden, so erstreckt sich unsere Haftung lediglich auf die Fälle des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
3.3 Teillieferungen sind zulässig.
3.4 Wird durch uns ein
Lieferverzug verschuldet, ist der Besteller berechtigt, eine angemessene
Nachfrist zu setzen. Diese bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Läuft
die Nachfrist erfolglos ab kann der Besteller den Rücktritt erklären oder
Schadenersatzansprüche verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes ist auf 0,5% für
jede volle Woche, höchstens jedoch 5% vom Wert des Teils der Lieferung
beschränkt, der wegen dem Ablauf der
Nachfrist nicht termingerecht geliefert wurde. Diese Regelung gilt nur bei
nicht vorsätzlichem und nicht grob fahrlässigem Verschulden.
3.5 Genannte Liefertermine stehen
unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Belieferung durch Vorlieferanten.
4. Erfüllungsort
Lieferung, Gefahrenübergang
4.1 Nimmt der Auftraggeber
ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen vertragswidrig nicht ab, berechnen
wir dem Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten, es sei denn, dieser weist
nach, daß die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind.
4.2 Wir sind berechtigt nach
fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über den
Liefergegenstand zu verfügen und dem Auftraggeber als Mindestschaden 20% des
Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, daß unser
tatsächlicher Schaden erheblich geringer ist.
5.
Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
5.1 Sämtliche
Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung ohne jeglichen Abzug zu
zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten
vereinbart.
5.2 Bei Zahlungsverzug von mehr
als 7 Tagen sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe von 8%
über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Darüber hinaus bleibt uns die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vorbehalten.
5.3 Wir behalten uns für alle
gelieferten Waren und Leistungen das erweiterte Eigentumsrecht vor und zwar bis
zur Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen, gleich
aus welchem Rechtsgrund. Dieser verlängerte Eigentumsvorbehalt bezieht sich
auch dann auf alle Waren, wenn vom Käufer der Kaufpreis für Einzellieferungen
bezahlt worden ist.
5.4 Bei Neukunden erfolgt die
Erstlieferung per Nachnahme. Bei Bestellungen mit Montageleistung muß vor
Ausführungsbeginn eine Zahlungsbürgschaft nach § 648 a BGB ausgereicht werden.
Ein Zahlungsverzug berechtigt uns sofort alle Lieferungen und Leistungen
einzustellen.
6. Haftung für
Mängel
Soweit
ein von uns zu vertretender Mangel der gelieferten Sache vorliegt, sind wir
nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- oder Materialkosten sind
ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der
Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des
Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem
bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7. Gerichtsstand
7.1 Es gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.2 Für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist als Gerichtsstand Erfurt
vereinbart.
7.3 Sollten einzelne der
vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle
der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck
des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten
kommen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird hiervon jedoch nicht
berührt.
Stand
01/2012